Mitglied werden
Mitglieder genießen viele Vorteile und Ermäßigungen. Mit einer Mitgliedschaft beim ÖTK-Klosterneuburg können Sie direkt in das Abenteuer Berg einsteigen ...
Melden Sie sich entweder elektronisch per E-Mail und Webinterface oder klassisch mit einem Brief oder Fax an.
Bitte fügen Sie formlos die folgende Information
- Vor- und Zuname
- Adresse
- Beruf
- Geburtsdatum
- Tel.-Nr. und
- E-Mail-Adresse
- Geworben von
der anzumeldenden Person(en) ein. Die aktuellen Mitgliedsbeiträge und Ermäßigungen für unterjährigen Beitritt sind hier abrufbar.
E-Mail-Template:
Drücken Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, um direkt eine E-Mail zu verfassen. Am schnellsten ist es eine Anmeldung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Alternativ, z.B. falls Ihre Sicherheitseinstellungen keinen direktes Öffnen des Formulars im E-Mail-Program erlauben und nur mittels Webmail arbeiten, finden Sie hier eine Textvorlage, die Sie ausfüllen und in eine E-Mail kopieren können.
Brief- und Faxvorlage:
Bitte drucken sie unsere Textvorlage und retournieren diese an die Geschäftsstelle des ÖTK-Klosterneuburg, c/o Blumen Schittenkopf, Rathausplatz 15, 3400 Klosterneuburg bzw. per Fax an 02243 / 322 69.
Nach Bearbeitung Ihrer Daten erhalten Sie postwendend die Mitgliedskarte(n) und Zahlschein(e). Durch Einzahlen des Mitgliedsbeitrages bestätigen Sie die Anmeldung und anerkennen Sie die Satzung des ÖTK und des ÖTK-Klosterneuburg vorbehaltlos und nehmen durch Absenden nachstehende Satzungsbestimmungen zur Kenntnis:
- Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
- Austrittserklärungen für das folgende Jahr sind bis spätestens 20. November des laufenden Jahres schriftlich an die Sektionsadresse zu senden oder persoenlich in der Geschäftsstelle abzugeben.
- Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. Jänner des laufenden Jahres zu bezahlen. Wer den Mitgliedsbeitrag erst nach dem 31. Jänner einzahlt (verspätete Zahlung oder Neubeitritt), genießt den Versicherungsschutz erst ab dem der Zahlung des Mitgliedsbeitrages folgenden Tag.